Dürfen sächsische Schulen aus datenschutzrechtlicher Sicht auch externe Online-Dienste benutzen?

Ja! Gemäß Abschnitt III Ziffer 12 der Sächs. VwV Schuldatenschutz ist dies möglich. Unsere Produkte von beste.schule erfüllen hierfür alle folgenden, zwingend notwendigen Anforderungen:

1. Auf unsere Online-Dienste findet uneingeschränkt das Recht der EU Anwendung (Stichwort DSGVO).

2. Wenn Sie beste.schule nutzen, dann geben wir Ihnen die volle Kontrolle, so dass Sie die Verantwortung als Datenschutzbeauftragte übernehmen können. Die Schule hat die Verantwortung für die Daten und gilt als Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

3. Zudem können wir natürlich alle datenschutzrelevanten Informationen, wie bspw. sämtliche Unteranbieter und sämtliche Standorte der Datenzentren, an welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden, benennen.

4. Wir helfen von Beginn an, alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen zu prüfen und regelmäßig nachzuweisen, und richten unseren Service so ein, dass er nicht mehr personenbezogene Daten verarbeitet als zwingend notwendig ist.