Was muss ich beachten, wenn Schüler*innen das Online-Notenbuch ansehen dürfen sollen?

Grundsätzlich empfehlen wir zuest im Kollegium über diese Maßnahme zu beraten. Gegebenenfalls sollte den Kolleg*innen gezeigt werden, wie die Sichtbarkeit von Leistungsfeststellungen erst ab einen beliebigen Datum eingestellt werden kann.

Anschließend können Sie die Zugangsschlüssel an die Schüler*innen ausgeben. Das genaue Vorgehen erklärt die Anleitung.

Das Anlegen der einzelnen Schüler*innen und das Verknüpfen mit deren Benutzer*innenzugängen im Online-Notenbuch ist technisch notwendig, um die Notenbuch-Funktion nutzen zu können. Sie ist daher über Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gerechtfertigt. Sie müssen keine gesonderten Einverständniserklärungen der Eltern einholen.

Beachten Sie aber bitte, dass in vielen Bundesländern eine Online-Einsicht durch Eltern nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Notenkenntnissenahme durch Erzeihungsberechtigten genügt. Dennoch wird diese Möglichkeit erfahrungsgemäß sehr durch die Eltern geschätzt und entlastet die Lehrer*innen sehr.